Wann brauchst Du eine Erziehungsbeauftragung?
Du bist ein Jugendlicher (unter 18 Jahre) oder Minderjähriger (unter 16 Jahre)? Du möchtest länger als 24 Uhr zur „Trächer Kerwa“ gehen? Dann benötigst du eine
Erziehungsbeauftragung nach aktuellem Jugendschutzgesetz!
Ausgehzeiten im Überblick
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur zu den Tanzabenden auf die Trächer Kerwa, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Ab 16 Jahren dürfen die Jugendlichen nur bis 24 Uhr dort bleiben und müssen danach diese verlassen. Jugendliche unter 18 Jahren (U18) dürfen mit einem Erziehungsauftrag und in Begleitung einer erwachsenen, erziehungsberechtigten Person jedoch auch länger als 24 Uhr bleiben.
Drei einfache Schritte zur Trächer Kerwa
1) Erziehungsbeauftragung herunterladen und Ausdrucken
Lade die Erziehungsbeauftragung herunter. Fülle das Formular aus.
2) Unterschreiben lassen
Ausgefülltes Fomular von Eltern(-teil) unterschreiben lassen und Ausweiskopie des Elternteils aufkleben. Formulare ohne Ausweiskopie sind nicht zulässig und bringen dich nicht rein!
3) Abgeben und Feiern
Gemeinsam mit dem Erziehungsbeauftragten zur Einlasskontrolle gehen und die Erziehungsbeauftragung vorzeigen – Ausweise nicht vergessen! Die Zettel samt der Kopie vom Ausweis müssen beim Erziehungsbeauftragten bleiben. Diesen muss sie oder er jederzeit griffbereit haben, wenn danach gefragt wird!
Informationen für Eltern
Sie als Eltern haben generell eine Aufsichtspflicht zu erfüllen. Aber die Jugendlichen wollen sicher nicht mit den “Alten” Party machen und können daher die Erziehungsbeauftragung für die Trächer Kerwa in Anspruch nehmen. Sie übertragen mit der Erziehungsbeauftragung Ihre Pflichten an eine andere Person, die Ihrer Meinung nach folgende Kriterien erfüllt:
- Sie wissen, dass der Erziehungsbeauftragte über 18 Jahre alt ist und kennen sie oder ihn im Idealfall persönlich
- Der Erziehungsbeauftragte hat genug Verantwortungsbewusstsein und die erzieherische Fähigkeit, Ihr Kind zu betreuen und gerade im Umgang mit Alkohol und co. Grenzen aufzuzeigen
- Der Erziehungsbeauftragte bringt Ihr Kind von der Veranstaltung sicher wieder nach Hause
Füllen Sie die Erziehungsbeauftragung gemeinsam mit Ihrem Kind aus und notieren Sie Ihre Rufnummer auf dem Vordruck, so dass die Verantwortlichen der Spvg Eicha Sie kontaktieren können, wenn doch mal etwas passieren sollte.
Informationen für Erziehungsbeauftragte
Du übernimmst für den Zeitraum der Veranstaltung die Verantwortung für einen Minderjährigen. Dir sollte bewusst sein, dass dein Handeln auch negative Folgen haben kann. Bitte prüfe anhand der
Checkliste für Erziehungsbeauftrage, ob du als Erziehungsbeauftragter in Frage kommst:
- Du bist mind. 18 Jahre alt.
- Du kennst die Person, auf welche du Acht geben sollst. Am Besten solltest du die ältere Schwester, der große Bruder, der beste Freund oder ein Verwandter sein. Falls doch mal etwas passieren sollte, ist es für alle Beteiligten das Beste, wenn du als Erziehungsbeauftragter die Details zur Person kennst (Krankenkasse, Anschrift, Telefonnummer Zuhause, …)
- Du trinkst keinen Alkohol oder nur so viel, dass du um immer Herr der Lage bist.
- Du hast Authorität der Person gegenüber, um Grenzen – gerade im Umgang mit Alkohol – aufzuzeigen oder dich durchsetzen kannst, nach Hause zu gehen.
- Du kannst die Person wieder unbeschadet nach Hause schaffen.
Übernehme nur Verantwortung für 1 Jugendlichen. Das Gesetzt gibt hier zwar keine Grenzen, aber das kann schnell nach hinten losgehen, wenn du für 5 Personen unterschreibst und einer dann Mist baut. Bedenke, dass du in der Zeit die Verantwortung für die Person(en) und ihr Handeln hast.
Hier nochmals die Erziehungsbeauftragung zum Herunterladen!
Viel Spaß auf der Trächer Kerwa!
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